Der nächste Schritt im Investitionsprozess besteht darin, dass der Investor den Rechtstitel an der Immobilie erwirbt.

Investitionsflächen, die sich im Besitz einer Kommune befinden, werden auf die folgende Weise verkauft:

  • offene mündliche Ausschreibung,
  • beschränkte mündliche Ausschreibung,
  • beschränkte schriftliches Ausschreibung,
  • offene schriftliche Ausschreibung.

Informationen über organisierte Ausschreibungen finden Sie auf der Website der jeweiligen Gemeinde/Stadt, im Öffentlichen Informationsblatt (poln. BIP) und an den Infotafeln am Sitz der Gemeinde/Stadt. Wenn es sich bei dem Eigentümer des Grundstücks um eine natürliche Person handelt, bieten die Mitarbeiter des COIE ihre Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer des betreffenden Grundstücks an. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt durch Unterzeichnung eines Kaufvertrags zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Investor.