Ein örtlicher Flächennutzungsplan ist ein Akt des lokalen Rechts und enthält allgemein verbindliche Bestimmungen über die Art und Weise der Entwicklung eines Grundstücks, einschließlich der Art und Weise seiner wirtschaftlichen Nutzung, d.h. er legt fest, welche Gebiete innerhalb der Gemeinde für Industrie-, Dienstleistungs- oder Handelsaktivitäten und welche Gebiete z.B. für Wohnbebauung ausgewiesen werden sollen.

Die Art und Weise der Entwicklung des Investitionsgebiets muss mit den Bestimmungen des örtlichen Flächennutzungsplans übereinstimmen. Wenn das ausgewählte Grundstück nicht im Plan enthalten ist, sollte der Investor eine Entscheidung über die Bebauungsbedingungen beantragen. In diesem Dokument werden die Parameter des Gebäudes festgelegt, das auf dem gegebenen Grundstück errichtet werden kann. Die Erschließungsbedingungen können bereits, wenn man an dem Investitionsgrundstück nur interessiert ist, beantragt werden. Die Entscheidung ist eine Art Zusage, dank derer der Investor verbindliche Informationen darüber erhält, welche Art von Investition auf dem ausgewählten Grundstück getätigt werden kann und wie die städtebaulichen und architektonischen Parameter aussehen werden.

Eine rechtliche Alternative zum örtlichen Flächennutzungsplan ist eine Studie über die Bedingungen und Richtungen der Entwicklung, die den Auftakt zur Erstellung eines lokalen Plans bildet und Einblick in die Vision und die Pläne der Raumpolitik der Gemeinde gibt. Verwaltungsentscheidungen dürfen nicht auf der Grundlage der Studie getroffen werden.

Die Art und Weise der Entwicklung des Investitionsgebiets muss mit den Bestimmungen des örtlichen Flächennutzungsplans übereinstimmen. Wenn das ausgewählte Grundstück nicht im Plan enthalten ist, sollte der Investor eine Entscheidung über die Bebauungsbedingungen beantragen. In diesem Dokument werden die Parameter des Gebäudes festgelegt, das auf dem gegebenen Grundstück errichtet werden kann. Die Erschließungsbedingungen können bereits, wenn Sie an dem Investitionsgrundstück lediglich interessiert sind, beantragt werden. Die Entscheidung ist eine Art Zusage, dank derer der Investor verbindliche Informationen darüber erhält, welche Art von Investition auf dem ausgewählten Grundstück getätigt werden kann und wie die städtebaulichen und architektonischen Parameter aussehen werden. Die Entscheidung über die Baugenehmigung wird vom Bürgermeister der Gemeinde getroffen. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Abteilung des Gemeindeamtes. Meistens handelt es sich, je nach Organisation des Amtes, um die Abteilung für Stadtplanung, Geodäsie oder Raumplanung. Wenn das vom Investor gewählte Investitionsgebiet im örtlichen Flächennutzungsplan für andere Zwecke als die geplante Tätigkeit des Investors vorgesehen ist, ist es möglich, eine Änderung des örtlichen Flächennutzungsplans zu beantragen. Eine solche Entscheidung wird vom Stadt- oder Gemeinderat getroffen, aber das ist in der Regel ein sehr langer und komplizierter Prozess.