Nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben, müssen Sie die Bauaufsichtsbehörde über das geplante Datum des Beginns der Bauarbeiten informieren. Das geplante Datum für den Beginn der Arbeiten sollte der für den Standort der Investition zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landkreises mitgeteilt werden. Wenn die Baugenehmigung von der Woiwodschaftsbehörde erteilt wurde, sollte die Absicht, mit den Arbeiten zu beginnen, auch dort gemeldet werden.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Anmeldung eingereicht wurde. Sie werden keine Bestätigung vom Büro erhalten, dass die Meldung eingereicht wurde. Wenn in den Unterlagen Mängel festgestellt werden, wird der Investor aufgefordert, diese zu beseitigen. Wenn das Amt keine Mängel feststellt, können die Bauarbeiten innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist beginnen.