Sobald der Investitionsstandort erworben und ein Bauprojekt ausgearbeitet wurde, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die für den Beginn und die Durchführung von Bauarbeiten erforderlich ist.
Der Antrag muss beim Landratsamt oder beim Stadtamt einer kreisfreien Stadt eingereicht werden; bei bestimmten Investitionen wird der Antrag beim Woiwodschaftsamt eingereicht.
Erst nach Einholung der Baugenehmigung kann die Investition beginnen. Die Baugenehmigung gilt für 3 Jahre ab dem Datum, an dem die Entscheidung endgültig wird.