Die Entscheidung über die Umweltbedingungen gibt an, welche Realisierungsart der Investition die geringstmögliche Beeinträchtigung der Umwelt zur Folge haben wird. Sie legt die Anforderungen fest, die sich sowohl bei der Durchführung der Investition als auch während ihres Betriebs ergeben können, und zwar nicht nur in Bezug auf den Schutz der natürlichen Umwelt, sondern auch in Bezug auf den Schutz sozialer Interessen, z.B. der Bewohner der umliegenden Grundstücke. Bevor Sie eine Baugenehmigung beantragen, müssen Sie eine Entscheidung über die Umweltbedingungen einholen.
Die Liste der Projekte, die eine Umweltentscheidung erfordern, ist in der Verordnung des Ministerrats vom 10. September 2019 über Projekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben (Gesetzblatt 2019, Punkt 1839), enthalten.
Dem Erlass einer Umweltentscheidung geht in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des geplanten Investitionsprojekts voraus. Ein Antrag auf eine Umweltentscheidung sollte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in dem Gebiet eingereicht werden, in dem die Investition geplant ist.